Ist ein Impfzwang rechtlich möglich?
Gegen SARS-CoV-2 sind binnen kurzer Frist mindestens 180 Impfstoffprojekte angelaufen: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt derzeit 173 (Aufstellung vom 25.08.2020). Dazu kommen noch mindestens sieben weitere Projekte, die sie noch nicht verzeichnet.[1]
Erste Impfstoffe könnten daher bereits nächstes Jahr dem Großteil der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Jedoch wollen sich rund ein Drittel der Österreicher bei Vorhandensein eines Impfstoffes nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen.
Wäre es rechtlich möglich, eine Impfpflicht einzuführen?
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
1998 wurde ein ukrainischer Staatsbürger unfreiwillig gegen Diphterie geimpft, als er wegen einem schweren Atemwegsinfekt in ein Spital in Donezk eingeliefert wurde. Damals grassierte Diphterie in der Ukraine, das Krankenhauspersonal wollte sicher gehen.
Der Betroffene brachte den Fall schließlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Der EGMR entschied, dass die Impfung ein zulässiger Eingriff in die körperliche Integrität war, weil sie notwendig war, um die Verbreitung einer ansteckenden Krankheit einzudämmen.
Der Fall verdeutlich gut, dass es nicht um die Frage geht, ob eine Impfpflicht eine Verletzung eines Menschenrechts darstellt, denn das tut sie (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Art 8 EMRK).
Der Staat kann aber fast alle Menschenrechte einschränken, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Es muss eine gesetzliche Grundlage geben
2) Es muss eine Rechtfertigung durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz der Grundrechte von Dritten vorliegen
3) Der Eingriff muss verhältnismäßig sein
4) Der Eingriff muss den Kerngehalt des Grundrechts oder des Menschenrechts wahren
Die Verhältnismäßigkeit
Eine generelle Impfpflicht ist also grundsätzlich möglich, der Knackpunkt ist jedoch die Verhältnismäßigkeit.
Gibt es eine andere Möglichkeit, die Epidemie einzudämmen? Ist der Impfstoff sicher? Welche Konsequenzen hat es, wenn gegen die Impfpflicht verstoßen wird?
Die rechtliche Möglichkeit hängt also von der genauen Umsetzung der Impfpflicht ab, es gibt keine generelle Antwort.
Schnallt man die Menschen an ein Bett und verabreicht so die Impfdosis, wäre die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Dasselbe gilt für die Verabreichung eines ungetesteten Wirkstoffes.
Drohen aber "nur" Geldstrafen und der Impfstoff ist ein sicherer, gut getesteter, so wäre die Einführung einer Impfpflicht in Österreich rechtlich möglich.
Impfschadengesetz
Seit 1973 gibt es außerdem ein Impfschadengesetz in Österreich. Darin wird festgelegt, wann der Staat für Schäden aufkommen muss, die einer Person durch eine Impfung entstehen. Dieses müsste um den SARS-CoV-2 Virus erweitert werden.
Personen, die eine Gesundheitsschädigung bei bestimmten Impfungen in Österreich erlitten haben, bekommen Geldleistungen vom Staat (Rente, Übernahme der Kosten für die Behandlung und der Rehabilitation, etc.)
[1]: Impfstoffe zum Schutz vor Covid-19, der neuen Coronavirus-Infektion, vfa.de

